Faktencheck E-Mobilität

Der neue Faktencheck Elektromobilität

Am 31. Dezember 2021 waren in Österreich 5.133.836 PKW registriert; 72 % mehr als noch im Jahr 19901. Diese Fahrzeuge werden fast ausschließlich mit fossilen Kraftstoffen betrieben. Gemeinsam mit dem Wasser- und Luftverkehr trugen im Jahr 2020 rund 7 Mio. benzin- und dieselbetriebene Kraftfahrzeuge 28,2 % zu den nationalen Treibhausgasemissionen bei2. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Verkehr der einzige Sektor Österreichs ist, in dem die Emissionen seit 1990 nicht reduziert werden konnten. Im Jahr 2020 sind die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Vorjahr zwar pandemiebedingt um 13,5 % gesunken. Für 2021 wird nach ersten Analysen aber wieder ein Anstieg und damit eine Fortführung des steigenden Emissionstrends im Verkehr erwartet.

Dem gegenüber stehen nationale und internationale Energie- und Klimaziele, die eine rasche und nachhaltige Trendumkehr erfordern. So trat am 4. November 2016 das UN-Klimaabkommen in Kraft3. Diesem Abkommen zufolge soll die Erderhitzung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau „auf deutlich unter 2°C“ begrenzt werden; angestrebt wird ein 1,5°-Ziel. Das bedeutet weitgehende Klimaneutralität spätestens bis zum Jahr 2050. Ende 2019 hat die Europäische Kommission im European Green Deal die Erreichung dieses Ziels bekräftigt und im vergangenen Jahr das „Fit for 55“-Paket vorgestellt. Dieses Paket umfasst Novellen ausgesuchter Richtlinien und Verordnungen. Ein Verordnungsentwurf sieht vor, dass ab 2035 in der Europäischen Union nur mehr emissionsfreie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden dürfen4.

Österreich möchte darüber hinaus eine Vorbildfunktion einnehmen und hat sich im Regierungsprogramm 2020–2024 zum Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen5. Wie das gelingen kann, wird im Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich, dem neuen Klimaschutzrahmen für den Verkehrssektor, aufgezeigt6 . So wird eine effiziente Gestaltung des zukünftigen Mobilitätssystems Wege vermeiden, notwendige Wege bündeln und auf umweltverträgliche und energieeffiziente Fortbewegungsformen und Verkehrsmittel verlagern. Der erforderliche Ressourceneinsatz im Verkehr wird deutlich reduziert. Auf diese Weise entsteht eine neue, multimodale Mobilität, die den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht wird – ein Struktur- und Kulturwandel, der nicht zu weniger Mobilität führt, sondern zu einer anderen Qualität.

Elektromobilität ist Teil dieses Wandels – spätestens ab 2030 sollen in Österreich nur mehr emissionsfreie Pkw neu zugelassen werden – und wird einen unverzichtbaren Beitrag zum Gelingen der erforderlichen integrierten Energie- und Mobilitätswende leisten. Elektromobilität ist lokal emissionsfrei und weist im Vergleich aller heute verfügbaren Antriebstechnologien die höchste Energieeffizienz aus. Voraussetzung für klimaverträgliche Elektromobilität ist der Einsatz von Strom aus erneuerbarer Energie. Elektromobilität beginnt beim öffentlichen schienengebundenen Verkehr als Rückgrat des zukünftigen Verkehrssystems und erstreckt sich von dort von E-Bike-Sharingsystemen über E-Busse bis hin zu elektrifizierten schweren Nutzfahrzeugen; vom batterieelektrischen Antrieb über Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle bis hin zu elektrischen Oberleitungssystemen auf Autobahnen.

Auch im zukünftigen Verkehrssystem wird ein großer Teil der Wege aber mit Personenkraftwagen zurückgelegt werden und in dieser Fahrzeugkategorie findet die Zukunft bereits statt: während der Anteil vollelektrischer PKW an allen PKW-Neuzulassungen im Jahr 2018 noch bei 2 % lag, waren es Ende 2021 bereits knapp 14 %. Der Anteil vollelektrischer PKW am gesamten PKW-Bestand in Österreich hat sich im selben Zeitraum von 0,4 % (mit rd. 21.000 Fahrzeugen) auf 1,5 % (mit rd. 77.000 Fahrzeuge) vervielfacht. Mitverantwortlich für diese Entwicklung waren das stetig wachsende Angebot an Fahrzeugmodellen und finanzielle Anreize durch den Staat für den Kauf und Betrieb von E-Autos in Österreich. Aber auch informative und bewusstseinsbildende Maßnahmen haben einen wichtigen Beitrag geleistet.

Zu letzteren zählt der Faktencheck Elektromobilität aus der Faktencheck-Reihe des Klima- und Energiefonds. 2017 erstmalig erschienen und im Zuge einer Neuauflage im Februar 2018 überarbeitet, erfreut er sich seither großer Beliebtheit. Der Faktencheck hat seit Beginn das Ziel, mit Zahlen, Daten und Fakten zu unterschiedlichen Themen rund um das E-Auto Vorurteile und Mythen auszuräumen. Es wird umfassendes und wissenschaftlich fundiertes, gleichzeitig aber auch leicht verständliches Wissen zur Praktikabilität von Elektromobilität im Alltag beleuchtet. Auch die Auswirkungen auf Mensch und Natur, Energie- und Wirtschaftssysteme werden thematisiert.

Die Elektromobilität unterliegt einem dynamischen Wandel: die Kosten für die Fertigung von Batteriezellen sinken stetig, die Praktikabilität steigt kontinuierlich (sowohl erzielbare Reichweiten von E-Autos als auch die Anzahl der Ladestationen wachsen rasant). Der neue Faktencheck Elektromobilität reagiert auf diesen Wandel: in 10 Kapiteln werden bereits bekannte Aspekte neu diskutiert. Zudem werden aktuelle Fragenstellungen, die im gesellschaftlichen Diskurs an Bedeutung gewinnen, erstmalig besprochen. Dadurch möchte der Faktencheck Elektromobilität den Wandel nicht nur begleiten, sondern ihn unterstützen und aktiv vorantreiben. 

Herzlichen Dank an alle Kooperationspartner:innen, die bei der Überarbeitung des Faktencheck Elektromobilität mitgewirkt haben, sowie an alle Unterstützer:innen, die ihn in Druckform oder online verbreiten werden. Wir hoffen, mit dem Faktencheck Elektromobilität einen wertvollen Beitrag zum öffentlichen Diskurs leisten zu können. Denn eines ist klar: Ohne Mobilitätswende keine Energiewende. Ohne Energiewende keine Mobilitätswende.

1 Statistik Austria (2022): Kraftfahrzeuge – Bestand; online unter www.statistik.at/web_de/statistiken/
energie_umwelt_innovation_mobilitaet/verkehr/strasse/kraftfahrzeuge_-_bestand/index.html
(abgerufen am 17.03.2022)
2 Umweltbundesamt (2022): Treibhausgas-Bilanz Österreichs 2020; online unter
www.umweltbundesamt.at/news220123 (abgerufen am 17.03.2022)
3 UNFCCC (2015): Paris Agreement; online unter https://unfccc.int/sites/default/files/
english_paris_agreement.pdf (abgerufen am 17.03.2022)
4 Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im
Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue
leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union, 2021/0197 (COD), Brüssel 2021
5 Bundeskanzleramt (2020): Aus Verantwortung für Österreich, Regierungsprogramm 2020–2024; online unter
www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:7b9e6755-2115-440c-b2ec-cbf64a931aa8/RegProgramm-lang.pdf
(abgerufen am 17.03.2022)
6 Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (2021):
Mobilitätsmasterplan 2030 für Österreich, der neue Klimaschutz-Rahmen für den Verkehrssektor.
Nachhaltig – resilient – digital, Wien