Wie werden Behaglichkeit und Komfort sichergestellt?

Die Rahmenbedingungen für die Behaglichkeit werden für alle Heizsysteme in der Planung festgelegt. Thermische Behaglichkeit ist gegeben, wenn die Lufttemperatur, Oberflächentemperatur, Temperaturunterschiede, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit innerhalb bestimmter Komfortbereiche bleiben. Dies ist bei einer richtig geplanten und richtig ausgeführten Bauteilaktivierung gegeben, wenn auch die Gebäudehülle fehlerfrei und sehr gut wärmegedämmt ausgeführt wird. Eine qualifizierte Bauaufsicht macht sich hier besonders bezahlt.

Bei der Planung einer Bauteilaktivierung geht man meistens von einer Raumtemperatur von 22 °C und einer Temperatur der Decke von 26 °C aus. Je mehr sich die Raumtemperatur der Deckentemperatur annähert, umso weniger Temperatur kann die Decke abgeben. Wenn die Raumtemperatur gleich hoch wie die Deckentemperatur ist kann der aktivierte Bauteil keine Wärme mehr abgeben. Diesen Effekt, der bei Heiz- und Kühlsystemen mit relativ niedrigen Betriebstemperaturen auftritt, nennt man Selbstregeleffekt.

Bei entsprechenden Komfortanforderungen kann die Deckentemperatur flexibel angepasst werden, ohne dass es zu Einbußen im Komfort kommt. Zur Absicherung kann ein normativer Nachweis der Behaglichkeit hilfreich sein. ÖNORM EN ISO 7730, ÖNORM EN 15251, Hintergründe dazu siehe www.bauteilaktivierung.info

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Schemaskizze Wärmestrahlung: Jeder Punkt der aktivierten Decke und der anderen raumumschließenden Bauteile strahlt genauso wie die in der Grafik zufällig ausgewählten Punkte halb kugelförmig Wärme in den Raum ab.

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