Nachhaltiges Bauen mindert Gesundheitsrisiken

Myth

Energieeffiziente Gebäude führen zu Schimmel und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Facts

Wer nachhaltig baut, profitiert durch einen gesünderen und behaglichen Wohnraum. Eine Vielzahl an Untersuchungen bestätigt, dass je schlechter der thermische Zustand eines Gebäudes ist, desto größer ist die Schimmelgefahr. Darüber hinaus ist es schon aus hygienischen Gründen notwendig, für eine regelmäßige Belüftung ohne Wärmeverluste zu sorgen.

Hohe Luftqualität

bei Wohnungen mit Wohnraumlüftungsanlagen

Deutlich geringeres Schimmelrisiko durch höhere Innenwandtemperaturen (*)

14,4°C
bei 24cm Außenwand ohne Dämmung
U-Wert: 1,4W/(m²K)

19,3°C
bei 16cm Dämmung einer 24cm dicken Außenwand
U-Wert: 0,2W/(m²K)
 

Nur etwa 1 von 100 überprüften Niedrigstenergie- und Passivhauswohnungen mit Wohnraumlüftungsanlage wies 15 Monate nach Bezug eine Überschreitung des hygienischen Richtwerts von 1.000 μg/m³ für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft auf.

Grafikquelle: IBO 2014

Guter Wärmeschutz verringert das Schimmelrisiko und mögliche gesundheitliche Gefahrenquellen – insbesondere im Vergleich zu sanierungsbedürftigen Gebäuden. Moderne, energieeffiziente Häuser sind wesentlich seltener von Schimmelproblematik betroffen als ältere, schlecht gedämmte Häuser. Die Schimmelpilzbildung ist nicht nur von Feuchtigkeit, sondern auch von der Höhe der Temperatur abhängig. Eine äußere Wärmedämmung verringert die Wärmeverluste nach außen deutlich und erhöht so die Oberflächentemperaturen der inneren Wände. Zur Schimmelbildung tragen insbesondere Wärmebrücken bei, also jene Bauteile – wie etwa Balkone, Deckenanschlüsse oder ungedämmte Fenster-Wand-Anschlüsse nach einem Fenstertausch –, an denen die Raumwärme schneller nach außen transportiert wird als andernorts. Aktuellen Studien zufolge können Schimmelbefall, vermehrtes Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden oder verstärkter Luftzug durch Wohnraumlüftungsanlagen nicht bestätigt werden.

Auch häufig diskutierte gesundheitliche Bedenken rund um das Brandschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan), das u.a. in Dämmstoffen verwendet wurde, können entkräftet werden. So ist HBCD im Sinne der Vorsorge seit 2015 (mit einer Übergangsfrist bis 2018) verboten und die meisten heimischen EPS-Produkte sind seit 2014 HBCD-frei. Für Mineral- und Glaswolle wurden bereits Mitte der 90er-Jahre strenge Vorgaben etabliert.

(*) Gemessene Oberflächentemperatur der Wand innen bei Außentemperatur -10°C und Raumtemperatur 20°C